Der Bereich des IP-Rechts (auch „Gewerblicher Rechtsschutz“ genannt) umfasst das Marken-, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Zusammenhängend damit beraten wir auch im Urheber- und Wettbewerbs-, sowie dem Arbeitnehmererfinderrecht.
Im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts gibt es viele Schnittmengen zu dem Nachhaltigkeitsthema des "ESG". Weitere Informationen, auch über unsere Leistungen in diesen Bereichen, finden Sie weiter unten.
Ich berate Sie von Anfang an bereits bei der Entwicklung von Marken, um später Zurückweisungen zu vermeiden.
Nachfolgend erstelle ich Ihnen ein Konzept zum Aufbau und Schutz Ihres nationalen oder internationalen Marken oder Design Portfolios.
Des Weiteren berate ich Sie im Hinblick auf Abmahnungen, Schutzrechtsansprüche oder auch bei Lizenzverhandlungen.
Im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts berate ich Sie bei den notwendigen Maßnahmen für Erfindungsmeldungen und erstelle erforderliche Dokumente.
Ich vertrete Sie in amtlichen Verfahren, z. B. in Widerspruchs-, Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor nationalen oder internationalen Markenämtern.
In gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie in Klage-, einstweiligen Rechtsschutz- oder Ordnungsmittelverfahren vor deutschen Gerichten, sowie auch vor dem EuGH und EuG.
Vor Anmeldung einer Marke, einer Domain oder eines Firmennamens führe ich für Sie Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherchen durch. Diese können national oder weltweit durchgeführt werden.
Vorab erhalten Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Durchführung einer Marken- oder Designanmeldung. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei der Wahl der Klassen der Nizza Klassifikation, die Erstellung eines Waren- und Dienst-leistungsverzeichnisses und auch die Berücksichtigung der jeweiligen Amtspraxis im Rahmen einer Anmeldestrategie.
Innerhalb der EU reichen wir diese Anmeldungen selbst ein. Außerhalb der EU melden wir Ihre Schutzrechte kurzfristig in Zusammenarbeit mit Korrespondenzkollegen in fast jedem gewünschten Land an.
Nach der Anmeldung übernehmen wir auch die weitere Verwaltung Ihrer Schutzrechte. Hierbei werden in einer digitalen Akte sämtliche Daten verwaltet, stetig aktualisiert, Fristen überwacht und eventuell notwendige Ergänzungen im Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis vorgenommen.
Vor notwendigen Maßnahmen werden Sie rechtzeitig informiert.
Sobald Ihre Schutzrechte veröffentlicht werden, sollten diese im Hinblick auf ähnliche, später angemeldete Schutzrechte Dritter überwacht werden. Ansonsten droht die Verwässerung Ihrer Schutzrechte und irgendwann die Verwirkung von Rechtsmitteln.
Es können Marken, Domains und Firmennamen in verschiedenen Ländern der Welt überwacht werden.
Werden ähnliche Schutzrechte gefunden, informieren wir Sie über die weiteren möglichen Maßnahmen wie Widerspruch oder Löschungsantrag.
Sobald die Schutzdauer Ihrer Schutzrechte endet, übernehmen wir deren Verlängerung und setzen die Verwaltung Ihrer Schutzrechte fort.
Auch andere Anträge in Registern wie Adress-, Inhaber- und sonstige Rechtsänderungen erledigen wir für Sie.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.